Carl Salm Bestattungen

Düsseldorfs ältestes Bestattungs­unternehmen

Logo Carl Salm Düsseldorf

Düsseldorfs ältestes Bestattungsunternehmen

0211 13 60 60

Sie erreichen uns jederzeit persönlich

Feuerbestattung

Die gesetzliche Bestattungsfrist ist im Fall der Feuerbestattung gleichermaßen Ländersache. Gegenüber der klassischen Erdbestattung gibt es jedoch einen wesentlichen Unterschied: Während in NRW die Einäscherung frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes möglich ist und spätestens zehn Tage danach erfolgen muss, kann die Beisetzung der Urne bis zu sechs Wochen nach diesem Datum stattfinden.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass eine Beisetzung der Urne in einem anderen Bundesland oder im Ausland stets der dortigen Gesetzgebung unterliegt.
Auf den Friedhöfen im Rheinland werden Urnen entweder im Erdreich oder in der Kammer einer Urnenwand, einem Steinhügelgrab oder einer Urnenstele beigesetzt. Abseits des Friedhofs lassen sich hierzulande aber auch alternative Bestattungsarten mit der Feuerbestattung kombinieren. So kann die Urne mit der Asche der oder des Verstorbenen etwa einer Naturbestattung oder Wasserbestattung zugeführt werden. 
 

Jetzt anrufen
02114 136060