Carl Salm Bestattungen

Düsseldorfs ältestes Bestattungs­unternehmen

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Wasserbestattungen und Seebestattungen

Eigens für Wasserbestattungen bzw. Seebestattungen sind in der deutschen Nord- und Ostsee klar definierte Meeresgebiete außerhalb der Drei-Meilen-Zone vorgesehen. Während der Trauerrede des Kapitäns übergibt die Trauergesellschaft die Urne über „rauem Grund“ dem Meer. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen weder Fischerei noch Wassersport betrieben wird. Nur dort ist hierzulande diese Form der Naturbestattung erlaubt – in anderen Gewässern hingegen nicht.

Im Ausland ist die Gesetzeslage oftmals etwas liberaler. So sind in Belgien und den Niederlanden beispielsweise auch Flussbestattungen erlaubt. Die Überführung der Urne kann durch uns als Bestattungsunternehmen erfolgen.

Auch bei der Wasserbestattung geht es darum, die sterblichen Überreste auf unmittelbarste Art und Weise eins mit der Natur werden zu lassen. Als würdevolle Alternative zur Erdbestattung eignet sie sich daher zuvorderst für Menschen, die zu ihren Lebzeiten eine besondere Beziehung zum Meer hatten und auch im Tode mit diesem verbunden bleiben sollen. Auf Wunsch können sich die Hinterbliebenen eine Seekarte mit der genauen Ortsangabe der Seebestattung anfertigen lassen.

Die Bestattungsfristen entsprechen denen der Feuerbestattung.

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