Was Sie für den Trauerfall wissen müssen
Trauerfall zu Hause, was ist zu tun?
Bei einem Trauerfall in der eigenen Wohnung müssen Sie zuerst den Hausarzt oder – falls dieser nicht erreichbar ist – den ärztlichen Notdienst (116 / 117), benachrichtigen. Der Arzt wird die für die Überführung notwendige Todesbescheinigung ausstellen. Halten Sie hierzu wenn möglich den Personalausweis des bzw. der Verstorbenen bereit. Nachdem der Arzt den natürlichen Tod bescheinigt hat, rufen Sie uns an. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen:
24 Stunden-Telefon: 0211/ 13 60 60.
Bei unserem Telefonat werden wir mit Ihnen abklären, wann die Überführung stattfinden soll. Dies kann Ihren Wünschen entsprechend entweder zeitnah oder wenn Sie sich in Ruhe zu Hause verabschieden möchten, auch zu einem späteren Zeitpunkt sein. Wichtig ist, dass die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung stets bei der verstorbenen Person bleibt, da wir sie ohne diese Bescheinigung nicht überführen dürfen. Auch werden wir mit Ihnen einen Termin für das Beratungsgespräch vereinbaren, in dem wir die Details der Bestattung besprechen.
Für einen ersten Überblick und zur Vorbereitung auf dieses Gespräch, welches in unserem Stammhaus in der Altstadt, einer Filiale oder bei Ihnen zu Hause stattfinden kann sind folgende Unterlagen hilfreich.