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Düsseldorfs ältestes Bestattungs­unternehmen

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Erde

Die Fristen zur Bestattung sind länderrechtlich geregelt. So dürfen in NRW Erdbestattungen erst 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Durchzuführen sind sie indes innerhalb von zehn Tagen. Liegen keine gesundheitlichen oder sonstigen schwerwiegenden Bedenken vor, kann die Beisetzungsfrist in NRW und einigen anderen Bundesländern auch verlängert werden. Dazu ist ein Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu stellen.

Bei der Wahl des Grabplatzes können sich die Angehörigen zwischen einem Wahlgrab und einem Reihengrab entscheiden – gleiches gilt für die Bestattungsvorsorge. Ein Wahlgrab ist kostspieliger als ein Reihengrab, erlaubt dafür aber eine individuellere Gestaltung und eröffnet zudem die Möglichkeit, dort später auch andere Familienmitglieder zu beerdigen.

Wichtig ist ferner, dass das Grabnutzungsrecht auf öffentlichen Friedhöfen nur für einen gesetzlich definierten Zeitraum gilt, die sogenannte Ruhezeit. Genaue Angaben dazu finden sich im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen des jeweiligen Bundeslandes.

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