Zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt der Standesbeamte des Ster- beortes einen Nachweis des Personenstandes des Verstorbenen.
Hierzu dient in der Regel das vollständig geführte Familienstammbuch.
Existiert kein Familienstammbuch, müssen Sie folgende Einzeldokumente vorlegen:
halten Sie ebenfalls den Personalausweis oder Paß des Verstorbenen bereit.
Weitere Unterlagen:
Rentenanpassungsmitteilung (aktueller Stand) aller bezogenen Renten
Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.
Wir erledigen dann für Sie zuverlässig alle Formalitäten und Behördengänge.