SeebestattungFür die Seebestattung gilt, wie für die Feuerbestattung, dass eine schriftliche Anordnung vorliegen muss. Diese muss vom Verstorbenen selbst in testamentarischer Form, handschriftlich vorliegen (lt. neuem Bestattungsgesetz).

Hier wird die Asche in einer Spezialurne, die sich in kurzer Zeit auflöst außerhalb der Dreimeilenzone ins Meer hinab gelassen. Die Angehörigen erhalten später eine Seekarte, auf der markiert ist, wo die Urne bestattet wurde.
Die Beisetzung auf See ist auch in Begleitung von Trauergästen möglich.

Seebestattungen sind möglich in Nord- und Ostsee und auf vielen Teilen der Weltmeere.

Bei der Vermittlung von Bestatungsreedereien und Abfahrtsorten sind wir Ihnen behilflich.

 

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