Die Art der Bestattung sollte sich am Willen des
Verstorbenen orientieren.
Dazu muss nicht unbedingt eine schriftliche Erklärung abgegeben werden.
Liegt gar keine Willensbekundung vor, entscheidet
nach dem Gesetz der Ehegatte, bzw. der nächste Angehörige.
Für welche Bestattungsart Sie sich entscheiden, für sich selbst oder
für einen verstorbenen Angehörigen, wir setzen Ihre Entscheidung nach
Ihren Wünschen und Vorstellungen in die Tat um.