Zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt der Standesbeamte des Ster- beortes einen Nachweis des Personenstandes des Verstorbenen. Hierzu dient in der Regel das vollständig geführte Familienstammbuch. Existiert kein Familienstammbuch, müssen Sie folgende Einzeldokumente vorlegen:
Heiratsurkunde (bei Ehescheidung; Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
Familienbuchauszug (bei Eheschließung nach 1958)
Geburtsurkunde bei ledigen Personen
Sterbeurkunde , falls der Ehegatte bereits verstorben ist
halten Sie ebenfalls den Personalausweis oder Paß des Verstorbenen bereit.
Weitere Unterlagen:
Rentenanpassungsmitteilung (aktueller Stand) aller bezogenen Renten
Mitgliedskarte der Krankenversicherung
Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen mit letzter Beitragsquittung
Dokumente über vorhandene Grabstellen und persönliche Verfügungen
über Bestattungswünsche (z.B.Willenserklärung zur Feuerbestattung)
Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich. Wir erledigen dann für Sie zuverlässig alle Formalitäten und Behördengänge.