Die Wahl der Bestattungsart
Die Art der Bestattung sollte sich am Willen des Verstorbenen orientieren.
Dazu muss nicht unbedingt eine schriftliche Erklärung abgegeben werden.
Liegt gar keine Willensbekundung vor, entscheidet nach dem Gesetz der Ehegatte, bzw. der nächste Angehörige.
Für welche Bestattungsart Sie sich entscheiden, für sich selbst oder für einen verstorbenen Angehörigen, wir setzen Ihre Entscheidung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen in die Tat um.








